![]() AGB -- JessenLenz GmbH
Unternehmen - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeine Bedingungen Für unsere Angebote und Lieferungen gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Der Käufer erkennt unsere AGBs mit Erteilung seines Auftrages an. In jedem Falle gilt die Annahme unserer Leistung als Anerkennung unserer AGBs, auch wenn der Käufer im Schriftverkehr andere Bedingungen genannt hat. Mündliche Nebenvereinbarungen bedürfen der Schriftform, rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht. 2. Angebot Unsere Angebote sind freibleibend. Wir können einen Auftrag nach unserer Wahl innerhalb 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragbestätigung annehmen oder dadurch, dass innerhalb dieser Frist der Auftrag ausgeführt wird. Insbesondere bei Einzelanfertigung behalten wir uns technische Änderungen vor. Alle Angaben über Materialien, Farben, Abmessungen usw. sind hierbei als ähnlich zu verstehen. 3. Patent- und Urheberrechte An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf unser Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstigen Schutzrechte können wir nicht haftbar gemacht werden. 4. Lieferung JessenLenz wird sich nach Kräften bemühen, Terminwünschen des Kunden nachzukommen. Lieferfristen sind verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich zugesagt wurden. Sie beginnen erst nach vollständiger Klärung der für die Ausführung des Auftrages maßgeblich technischen und kaufmännischen Einzelheiten und rechtzeitigen Erbringung der Leistungen des Kunden. Lieferverzug setzt schriftliche Mahnung des Käufers voraus. Im Falle einer Überschreitung von verbindlich zugesagten Terminen ist der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich zu setzenden angemessenen (mindestens 3-wöchigen) Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den durch Verzug von JessenLenz entstehenden Verzögerungsschaden wird bei leichter Fahrlässigkeit nur für Zinsverlust bis zu einer Schadenshöhe von 100 EUR, im übrigen ebenso wie bei anderen Vertragsverletzungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Der Rücktritt vom Erwerb einer eigens anzufertigenden Sache verpflichtet den Käufen zur Erstattung der bis zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits bei uns entstandenen und nicht weiter veräußerbaren Teile sowie aller Kosten. Dem Verbraucher (BGB § 13) steht bei Fernabsatzverträgen (BGB § 312b) ein Widerrufsrecht (BGB § 355) zu. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch grundsätzlich nicht bei: Software, Softwarelizenzen und DVDs, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, z.B. individuell gefertigte Personal Computer, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Die Lieferung kann sich durch Beschaffungs- oder Fabrikationsstörungen sowie durch Eintritt höherer Gewalt verzögern. Für den Versand wählen wir den am besten geeigneten Versandweg aus. Der Gefahrenübergang erfolgt beim Versand. Transportversicherung ist Sache des Käufers, kann jedoch auch durch uns veranlasst werden. 5. Preise und Zahlungsweise Die im Angebot genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich immer zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind fällig und zahlbar sofort nach Rechnungseingang. Änderungen, die von uns nicht schriftlich bestätigt sind, sind ungültig und bedingen ggf. eine Nachzahlung. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn wir in voller Höhe über den Rechnungsbetrag verfügen können. Bei Zahlungsverzug erheben wir Verzugszinsen in Höhe von 8%, für Verbraucher in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank. Eine Rückbehaltung des Rechnungsbetrages oder eine Aufrechnung gegen den Rechungsbetrag wegen erfolgter Mängelrüge oder einer Gegenforderung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden. 6. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche gegenüber dem Besteller unser Eigentum. Bei Verarbeitung der gelieferten Sachen werden wir Eigentümer auch der neu hergestellten Sachen. Der Käufer darf die gelieferten Waren oder die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Sachen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde entstehenden Forderungen tritt er an uns zur Sicherung ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Etwaige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu melden. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers. 7. Gewährleistung Beanstandungen von Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese offensichtlich sind, innerhalb von 14 Tagen schriftlich geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Im Falle von Mängelrügen ist auf unseren Wunsch die beanstandete Ware in Originalverpackung unverzüglich an uns einzusenden. Für gelieferte Erzeugnisse, die wir von Seiten Dritter bezogen haben, treten wir unsere Ansprüche auf Mängelgewährleistung gegen den Lieferanten der Erzeugnisse an den Käufer ab. Unsere Haftung beschränkt sich auf die Fälle, in denen die außergerichtliche Inanspruchnahme der Lieferanten aus Gründen, die der Käufer nicht zu vertreten hat, erfolglos geblieben sind. Werden Fehlmengen nachgewiesen, liefern wir entsprechend nach. Unsere Gewährleistung für Geräte ist zunächst auf Nachbesserung beschränkt. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, so steht dem Käufer nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder die Herabsetzung des Kaufpreises zu. Ein Mangel liegt vor, wenn die Sache bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Nach Ablauf von sechs Monaten seit Ablieferung wird vermutet, dass ein Mangel nicht vorgelegen hat, besonders wenn der Kunde in die Sache eingegriffen hat und der Fehler nach diesem Eingriff aufgetreten ist. Dem Käufer ist in diesem Fall der Nachweis gestattet, dass der Mangel nicht auf dem Eingriff beruht. Bei der Modifikation übernehmen wir die Gewährleistung für die von uns eingebauten oder modifizierten Komponenten. Die Garantieleistung auf Produkte aus unserer Fertigung umfasst generell 6 Monate ab Lieferdatum und bezieht sich auf Material und Arbeitszeit, es sei denn, es gelten andere gesetzliche Regelungen. Reparaturen werden innerhalb der Garantiezeit kostenlos ausgeführt, wenn der Käufer die Ware frachtfrei bei uns anliefert. Wird eine Reparatur am Einsatzort der Ware nötig, weil diese im Verbund mit anderen arbeitet oder fest installiert ist, so trägt der Käufer die Fahrtkosten des Kundendienstpersonals. Schadensersatz wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft der verkauften Ware wird für Mangelfolgeschäden nur geleistet, sofern die erteilte Zusicherung den Schutz des Kunden gerade vor solchen Schäden bezweckt. Wir haften nicht für Schäden aus unsachgemäßer Bedienung oder unbefugtem Eingriff in Geräte. Bei Handelsgeschäften sind verdeckte Mängel binnen zwei Wochen ab Lieferung anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Verbrauchsgüter, wozu auch Farbanstriche oder der Abnutzung unterliegende Gehäuseteile und Kabel zählen, unterliegen im Rahmen der normalen Abnutzung keiner Gewährleistung. Wenn an sich funktionstüchtige Geräte am Einsatzort durch klimatische oder technische Einflüsse (Fremdeingriff, etc.) zeitweise Störungen zeigen, so können wir hierfür nicht haften, werden uns aber mit größtmöglicher Kulanz um Abhilfe bemühen. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum der Fa. JessenLenz über. 8. Montagearbeiten Unsere Preise verstehen sich ohne Aufbau, Montage, Installation oder Einweisung, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot enthalten ist. Wünscht der Kunde diese Leistungen, erklärt er sich mit der gesonderten Berechnung der unbedingt notwendigen Zusatzleistung sowie mit unseren jeweiligen Stunden und Fahrtkostensätzen einverstanden. Eine nachträgliche Kürzung von Montagerechnungen ist nicht zulässig. Abschließende Bedingungen Erfüllungsort ist Lübeck. Hiervon oder von anderen Bestimmungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Lübeck, soweit gesetzlich zulässig. |
Standort: Halle
Grenzstraße 26
D-06112 Halle/Saale Tel: +49 (0) 345 / 23 109 0
Standort: Kiel
Knooper Weg 176
D-24105 Kiel Tel: +49 (0) 431 / 57 949 0
Standort: Lübeck
Wahmstrasse 36
D-23552 Lübeck Tel: +49 (0) 451 / 87 360 36
Standort: Rostock
DEUTSCHE-MED-Platz 2
D-18057 Rostock Tel: +49 (0) 381 / 45 488 40 Drucken von personalisierten Dokumenten mit besonderen Sicherheitsanforderungen
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